Gesetzgebung

Bundestag verabschiedet Außenwirtschaftsnovelle

Firmenkäufe durch Erwerber aus Nicht-EU-Staaten können künftig schon präventiv mit Restriktionen belegt werden, sobald deutsche oder europäische Sicherheitsinteressen berührt sind.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Nationale und europäische Industrieinteressen sollen durch das neue Außenwirtschaftsrecht besser vor fremden Begehrlichkeiten geschützt sein.

Nationale und europäische Industrieinteressen sollen durch das neue Außenwirtschaftsrecht besser vor fremden Begehrlichkeiten geschützt sein.

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Berlin. Nach über einstündiger Debatte hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der Linken und der Grünen die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes angenommen. Nachdem die Länderkammer dem Entwurf bereits zugestimmt hat, kann das „Erste Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze“ unmittelbar nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Die Änderungen dienen hauptsächlich der Umsetzung der 2019 in Kraft getretenen EU-Screening-Verordnung. Danach wird im Bundeswirtschaftministerium (BMWi) eine Nationale Kontaktstelle eingerichtet, die sich der Kooperation der EU-Staaten bei der Prüfung von Direktinvestitionen durch „Unionsfremde“ widmet. Zudem können Unternehmensübernahmen künftig präventiv schon dann eingeschränkt oder mit Auflagen belegt werden, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland „voraussichtlich beeinträchtigt“ wird; bis dato gilt, dass „eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung“ vorliegen muss.

Des Weiteren wird dieser nationale Gefährdungsrahmen auf alle anderen EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Interessen erweitert. Investitionsprüfungen hierzulande sind künftig also auch aus europäischer Perspektive vorzunehmen.

Als nächstes kommt die Verordnungsnovelle

In einem zweiten Schritt soll nun mit der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Kreis derjenigen Technologien neu umrissen werden, die vorrangig einer staatlichen Investitionsprüfung zu unterziehen sind. Ende April hatte das Bundeswirtschaftsministerium einen ersten Entwurf der „15. AWV-Novelle“ veröffentlicht. Danach zählen künftig auch Pharma- und Medizinproduktehersteller zu den kritischen Industrien, deren Übernahme durch Erwerber aus Nicht-EU-Staaten bereits bei einem Anteil von zehn Prozent anzuzeigen ist und vom BMWi geprüft werden kann.

Altmaier verteidigt CureVac-Deal

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nahm die abschließende Lesung der Außenwirtschaftsreform am Donnerstag zum Anlass, um die Bundesbeteiligung an dem Biotechunternehmen CureVac zu verteidigen. „Wenn wir glauben, es den Menschen schuldig zu sein, sind wir bereit zu handeln“, so der Minister. CureVac arbeitet an einem mRNA-Impfstoff gegen SARS-CoV-2. Zu Wochenbeginn hatte Altmaier mitgeteilt, der Bund werde über die Kreditanstalt für Wiederaufbau 300 Millionen Euro investieren und damit 23 Prozent an dem Tübinger Start-up erwerben.

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