Es muss nicht gleich ein MVZ sein

Viele Ärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, denken über eine Kooperation nach. Doch welche Form ist die richtige? Das war eine von vielen Fragen bei der Leserumfrage zur Praxisabgabe. Antwort: Es gibt attraktive Alternativen zum MVZ.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Ärztliche Zentren können für Freiberufler eine Option für Kooperationen sein.

Ärztliche Zentren können für Freiberufler eine Option für Kooperationen sein.

© Mathias Ernert

Das Einbringen der eigenen Praxis in eine Kooperation ist für jeden sechsten Arzt eine Option, um den Verkauf der eigenen Praxis zu fördern. Das ist, wie berichtet, eines der Ergebnisse der Leserumfrage der Fachverlagsgruppe SpringerMedizin mit der "Ärzte Zeitung" und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank).

Doch welche Kooperationsform soll es sein? "Soll ich jetzt ein MVZ gründen", fragt ein Leser auf dem Fragebogen.

"Wer eine Kooperation eingehen will, hat seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes eine große Auswahl", so Carsten Burchartz, Abteilungsdirektor Gesundheitsmärkte und -politik der apoBank. Gerade wer auf eine freiberufliche und selbstbestimmte Tätigkeit Wert lege, könne in eine Gemeinschaftspraxis gehen, heute Berufsausübungsgemeinschaft genannt.

Das sei auch standortübergreifend möglich. Zusätzlich seien Teilgemeinschaftspraxen interessant, die Anstellung von Ärzten in der Praxis - und als übergeordnetes Modell sei nicht zuletzt ein ärztliches Versorgungszentrum oder auch Ärztehaus attraktiv für Ärzte - und damit auch für potenzielle Praxiskäufer.

Deutsches Netzwerk Versorgungsstrukturen

Auf Initiative der apoBank wurde 2009 das "Deutsche Netzwerk Versorgungsstrukturen" gegründet.

Hier arbeitet die Bank eng mit ausgesuchten Experten aus den Bereichen Medizinrecht, Steuer- und Unternehmensberatung zusammen und stellt gemeinsam mit diesen Netzwerkpartnern eine ganzheitliche und sektorenübergreifende Beratung rund um das Thema "Beratung von ärztlichen Kooperationen" sicher.

Die weiteren Fragen zur Praxisabgabe auf dieser Seite werden von Netzwerk-Partnern beantwortet.

In einem solchen Gesundheitszentrum mit etwa zehn oder mehr Ärzten unterschiedlicher Fachgruppen könnten Ärzte ihre eigene Praxis freiberuflich weiter führen. Einbringen können sie sich als Mieter oder Teilhaber. Für Letzteres sprechen folgende Gründe, so Burchartz: Sowohl bei der Errichtung als auch beim Betrieb des Ärztezentrums könnten die Ärzte ihre Mit- und Ausgestaltungsrechte vollumfänglich wahren.

Sie partizipierten zudem an der Wertschöpfung "ihres" Gesundheitsstandortes. Mit erprobten Finanzierungsmodellen lassen sich die Risiken und finanziellen Belastungen für die Ärzte zudem tragfähig gestalten.

Ein weiterer Vorteil eines solchen Zentrums könne es sein, dass die Ärzte von nicht-medizinischen Inhalten ihrer Tätigkeit entlastet werden könnten. "Das kann die übergreifende Betriebsgesellschaft des Zentrums übernehmen", erläutert der Experte für Kooperationen.

Dabei könne aber jeder Arzt entscheiden, welche Dienste er in Anspruch nimmt und was er weiter selbst machen will. In einem MVZ, das nicht von freiberuflichen Heilberuflern getragen wird, falle diese Autonomie der Ärzte in der Regel weg.

Wenn sich viele Ärzte mit einem gemeinsamen Management zusammenschließen, dann würden sie auch automatisch als Kooperationspartner für umliegende Kliniken interessant. Zusätzlich könne das Zentrum flexible Öffnungszeiten anbieten und sich damit für spezielle Zielgruppen wie Berufstätige interessant machen.

Die Kooperation kann zum Beispiel mit einer übergreifenden Terminplanung auch inhaltlich vertieft werden.

Immer mehr Ärzte machen von den Vorteilen solcher Kooperationen Gebrauch, so Burchartz. Er sieht in den Zentren eine gute Möglichkeit für Ärzte, ihre unternehmerische Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.

Lesen Sie dazu auch die Fragen und Antworten zu: Steuerbegünstigungen und Berufstätigkeit Zulassung und den Patientenakten

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