Zur KHK-Diagnostik

Ergometer hat ausgedient

Die Fahrrad-Ergometrie ist bei der Abklärung koronarer Herzerkrankungen weitgehend überflüssig geworden - es gibt inzwischen genauere Verfahren. Sie dient aber weiter etwa zur Diagnostik von Herzrhythmusstörungen.

Von Roland Fath Veröffentlicht:
Zur Diagnose koronarer Herzerkrankungen hat das Ergometer weitgehend ausgedient, zum Erkennen etwa von Herzrhythmusstörungen ist es aber noch viel wert.

Zur Diagnose koronarer Herzerkrankungen hat das Ergometer weitgehend ausgedient, zum Erkennen etwa von Herzrhythmusstörungen ist es aber noch viel wert.

© nyu / fotolia.com

HAMBURG. Die Fahrrad-Ergometrie taucht in der Leitlinie der europäischen Fachgesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Diagnostik bei Patienten mit Verdacht auf KHK gar nicht mehr auf.

Das ist richtig, denn die Sensitivität des Verfahrens sei nicht viel besser als ein Münzwurf, hat Professor Carsten Tschöpe aus Berlin beim Allgemein-Mediziner-Praxis-Update in Hamburg betont.

Stressecho und Stress-MRT

Als Alternativen werden bei symptomatischen Patienten mit mittlerer KHK-Vortestwahrscheinlichkeit (15 bis 85 Prozent) Funktionstests wie Stressecho und Stress-MRT genannt, als Klasse-I-Empfehlung (Eur Heart J 2014; 35: 2541).

Auch bei asymptomatischen Diabetikern seien die Untersuchungen sinnvoll, sagte der Kardiologe.

Natürlich kann die Umsetzung in der Praxis schwierig sein, räumte Tschöpe ein, unter anderem wegen der nicht ausreichenden Verfügbarkeit der Verfahren.

Das Fahrrad-Ergometer, in vielen internistischen Praxen nach wie vor Standard, sei auch nicht völlig überflüssig geworden, beruhigte der Kardiologe beim Update-Seminar.

Es sei zum Beispiel brauchbar zur Abklärung von Herzrhythmusstörungen und zur Blutdruckmessung unter Belastung.

Eine Angiografie ist laut ESC-Leitlinie nur bei symptomatischen Patienten mit hoher Vortestwahrscheinlichkeit (> 85 Prozent) eine Klasse-I-Empfehlung und sollte möglichst immer mit einer FFR (Fraktionierte Flussreserve)-Messung kombiniert werden, so Tschöpe.

Nur so könne zuverlässig über die hämodynamische Relevanz (FFR-Werte = 80 Prozent) und die Notwendigkeit einer Stentimplantation entschieden werden.

LDL-Cholesterin einstellen!

Liegen die FFR-Werte >80 Prozent, könnten die Patienten ohne Revaskularisation mit einer optimalen medikamentösen Therapie sicher versorgt werden, betonte der Kardiologe.

Standard ist bei KHK die Einstellung des LDL-Cholesterins auf < 70 mg/dl (relative Risiko-Reduktion für kardiovaskuläre Komplikation bis zu 30 Prozent), Blutdruckeinstellung bei Hypertonie mit RAS-Hemmern (bis zu 20 Prozent) und Gabe von ASS (bis zu 20 Prozent).

Lebensstiländerungen können einen noch größeren Effekt haben. Sowohl für den Rauchstopp als auch für gesunde Ernährung und moderates Ausdauertraining wurden relative Risikoreduktionen bis zu 50 Prozent belegt.

Infos zu Med Update Veranstaltungen unter www.med-update.com

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

2. Preis Charity Award 2025

Keine Ahnung von Reanimation? Studierende vermitteln Kompetenz

Sommer- und Winterzeit

Neue Analyse: Zeitumstellung offenbar doch ohne kardiale Folgen

Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© DG FotoStock / shutterstock

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© skynesher | E+ | Geytty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Studie DECLARE-TIMI 58: primärer Endpunkt „kardiovaskulärer Tod oder Hospitalisierung wegen Herzinsuffizienz“ in der Gesamtkohorte

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Diabetes mellitus Typ 2

Diabetes mellitus Typ 2 Präventiv statt reaktiv: Bei Typ-2-Diabetes mit Risikokonstellation Folgeerkrankungen verhindern

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Kardiologie und Hausärzteschaft im Dialog

© Springer Medizin Verlag

Kardiologie und Hausärzteschaft im Dialog

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Puren Pharma GmbH & Co. KG, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar