Auf ein Schmerzensgeld von mindestens 100 000 Euro hat ein Ex-Bundeswehrsoldat den Bund verklagt. Der Grund: Seine frühere Arbeit als Radartechniker habe bei ihm eine spätere Krebserkrankung verursacht.
Nach einer Trennung der Eltern sollte derjenige das Kindergeld beziehen, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Das geht aus einem schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen haben ein Projekt zur Umsetzung der Verbraucherrechte in der Pflege gestartet.
Internet-Betrügern hat das Amtsgericht Leipzig jetzt das Eintreiben unrechtmäßiger Rechnungsbeträge etwas erschwert: Sie dürfen ihren Opfern nicht mehr mit negativen Schufa-Einträgen Angst machen.
Mehrere Millionen Euro Schadenersatzleistungen sind heute in Deutschland nach Behandlungsfehlern im Krankenhaus keine Seltenheit mehr. Haftpflichtversicherer setzen deshalb vor allem auf die Fehlervermeidung.
Karlsruhe hat bei der betrieblichen Altersvorsorge die Sozialrichter korrigiert: auch künftig müssen von den Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge GKV-Beiträge abgeführt werden. Doch die Verfassungsrichter haben auch Ausnahmen zugelassen.
Ärzte wünschen sich laut einer Umfrage verschiedene Versorgungssysteme. Wichtig ist ihnen dabei, dass Hausarztverträge und Programme zur besonderen ambulanten Versorgung regional ausgehandelt werden. Das Monopol der KVen hat ausgedient.
Auch Inhaber sogenannter Shisha-Bars müssen sich an das seit dem 1. August geltende neue bayerische Rauchverbot halten. Das hat jüngst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entschieden und damit den Antrag eines Barbesitzers auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt.
Empfänger von Hartz IV-Leistungen, die ehemals selbstständig und privat krankenversichert waren, haben keinen Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt auch, wenn sie direkt vor dem Bezug von Arbeitslosengeld überhaupt nicht versichert waren.
Ein RLV-Fallwert von über 40 Euro? Das ist möglich, zumindest in vier KVen. Für die meisten Regionen gilt aber auch im vierten Quartal: Das große Plus lässt weiter auf sich warten.
Gehen Ärzteehen auseinander, so haben Ex-Partner mit dem Billigkeitsunterhalt auch dann noch eine bescheidene Chance, Unterhaltsleistungen zu bekommen, wenn die Kriterien für die klassischen Unterhaltsleistungen nicht gegeben sind.
Am Mittwoch wollte das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung über die GEZ-Gebühr für internetfähige Computer fällen. Sie wurde um eine Woche verschoben.
Der befürchtete Redeschwall eines Wohnungsbesitzers auf einer Eigentümerversammlung darf durchaus zeitlich beschränkt werden. Das hat das Amtsgericht Koblenz in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Ein 23-Jähriger, der in Ludwigshafen seinen Berufsschullehrer erstochen hat, leidet nach Einschätzung eines Gutachters an einer Persönlichkeitsstörung.
Das Grundgesetz garantiert jedem die Freiheit zur Eheschließung. Eine Ehe, bei der einer der Ehepartner schwer krank ist, kann nicht von der zuständigen Verwaltungsbehörde wegen der Erkrankung aufgehoben werden.
Auch Erwachsene können Anspruch auf ein Therapiedreirad haben. Die gesetzliche Krankenversicherung muss dies bezahlen, wenn damit der Erfolg einer Krankenbehandlung gesichert werden kann, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Ein 41-jähriger Oberarzt aus Thüringen muss sich seit Montag vor dem Landgericht Coburg wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Berufsschullehrers in Ludwigshafen hat die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.
Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch die Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerkriminelle beschließen. Dem Kabinett liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor.
Die Delegierten in Baden-Württemberg fordern den Rückzug von KV-Vorständen aus der Patiomed AG. Die Begründung: Als 'sehr gut bezahlte Angestellte' hätten die Vorstände die Aufgabe, Gesetze im Interesse aller Vertragsärzte umzusetzen - und nicht gegen deren 'existenzielle Interessen' zu handeln.