Nach der Weigerung des GKV-Spitzenverbandes, an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) 31 Millionen Euro für die Entwicklung von Präventionsprogrammen zu zahlen, geht das Bundesgesundheitsministerium nun mit einer aufsichtsrechtlichen Anordnung gegen den Kassenverband vor.