Sterbebegleitung / Sterbehilfe
Die Deutsche Hospizstiftung mahnt anlässlich des Urteils, 'dass nicht alles, was straflos bleibt, auch geboten ist', sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand. Die Stiftung moniert, das Gericht habe nicht erkannt, 'dass über allem der Wille des Patienten steht'.