Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, bezeichnet das Finanzierungsgesetz als 'Kostendämpfungsgesetz'. Eine Begrenzung der Honorarzuwächse sei nur 'mit der klaren Aussage akzeptabel, dass diese Budgetierung tatsächlich auf zwei Jahre beschränkt bleibt', so Köhler in einer Mitteilung. Die KBV spricht vom 'Kostendämpfungsgesetz'.