Von einem neuen Pflegebegriff sollen vor allem Demenzkranke profitieren

Auf der Reformbaustelle Pflege liegt viel Arbeit vor Schwarz-Gelb. Nicht nur das finanzielle Fundament der Sozialen Pflegeversicherung bröckelt. Auch ein neuer Pflegebegriff muss her. Der jetzige gilt als überholt.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

Die Reform der Pflegefinanzen ist das Eine. Als mindestens genauso überfällig wird eine Neudefinition des geltenden Begriffs von Pflegebedürftigkeit angesehen. Für den Vorstandschef der Gmünder Ersatzkasse (GEK), Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, ist die Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs sogar noch dringlicher als die Ergänzung des Umlageverfahrens in der Pflege um Kapitaldeckung. "Vorrang hat die zügige Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs".

Geltender Pflegebegriff war von Beginn an umstritten

"Der geltende Begriff von Pflegebedürftigkeit mit seinen drei Pflegestufen greift viel zu kurz, weil er ausschließlich verrichtungsbezogen und einseitig somatisch ausgerichtet ist", sagt Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV). Wie Schlenker mahnt auch Höfert einen neuen, moderneren Pflegebegriff an. Und der müsse "lieber heute als morgen kommen", so Höfert.

"Wir haben es mit einem Pflegebegriff zu tun, der Menschen allein aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigungen und der dafür notwendigen Pflegezeit in eine Pflegestufe einordnet", bemängelt auch Thomas Meißner vom Anbieterverband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG) in Berlin. Vereinfacht formuliert gehe es heute nach dem Prinzip: "Je weniger ein älterer Mensch selber noch körperlich verrichten kann, umso höher ist die Pflegestufe, in die er anschließend vom MDK eingruppiert wird."

Die Folge dieses verkürzten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit: Jene Patienten, die an kognitiven und psychischen Verhaltensauffälligkeiten leiden, werden überhaupt nicht erfasst, obwohl auch sie auf Pflege und Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Das gelte ganz besonders für die stark wachsende Gruppe der Demenzkranken, betont Pflegeexperte Höfert. "Sie stehen, was Leistungen der Pflegeversicherung anbetrifft, bislang im Regen." Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass ein Demenzkranker im ambulanten Bereich neuerdings einen Betreuungsbetrag von bis zu 2400 Euro jährlich erhalte. "Pro Stunde sind das gerade einmal 27 Cent", rechnet Höfert vor.

Fünf Bedarfsgrade anstelle von drei Pflegestufen

Um den als überholt kritisierten Pflegebegriff den neuen Anforderungen anzupassen, beauftragte bereits die alte Regierung aus Union und SPD vor drei Jahren einen 32-köpfigen Expertenbeirat damit, einen zeitgemäßeren Pflegebegriff zu erarbeiten. Im Frühjahr 2009 legte das Gremium seinen Abschlussbericht vor.

Darin wird vorgeschlagen, die geltenden drei Pflegestufen durch fünf Bedarfsgrade zu ersetzen. Der Grad an individueller Pflegebedürftigkeit soll anhand von sechs Modulen von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen begutachtet werden. Eingeschätzt werden sollen sowohl körperliche als auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten eines Menschen, der Leistungen aus dem Topf der Pflegeversicherung beanspruchen will.

Die Ergebnisse der Begutachtung sollen anschließend in einem Punktwert zusammengefasst werden, der je nach Höhe zur Zuordnung in eine der fünf Bedarfsgrade führt. Diese reichen von "geringer" über "erhebliche", "schwere" und "schwerste Pflegebedürftigkeit" bis zu "besonderen Bedarfskonstellationen". Nach Vorstellungen der Experten sollen auch Kinder begutachtet werden.

Der Vorteil des neuen Begutachtungsverfahrens liege darin, dass nicht mehr die erforderliche Pflegezeit, sondern der Grad an Selbstständigkeit darüber entscheide, welche Leistungen ein Pflegebedürftiger erhält, sagt der Vorsitzende des Expertengremiums, Dr. Jürgen Gohde. "Dies führt zu einer anderen Pflegepraxis, in deren Mittelpunkt Selbstständigkeit und Teilhabe stehen."

Den Beitragszahler freilich könnte ein erweiterter Pflegebegriff teuer zu stehen kommen. Im "schlimmsten" Fall könnten Zusatzkosten in Höhe von bis zu 3,7 Milliarden Euro pro Jahr anfallen, so die Berechnung der Experten.

Pflege- und Sozialverbände mahnen dennoch eine rasche Umsetzung des neuen Pflegebegriffs in der Pflegepraxis an. "Wer es ernst meint mit einer besseren pflegerischen Versorgung, der muss jetzt für die rasche Umsetzung der Empfehlungen des Beirats sorgen. Diese Reform wäre ein Meilenstein", betont der Bundesgeschäftsführer des Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Franz Wagner. "Der neue Begriff muss jetzt schnellstmöglich in die Praxis umgesetzt werden", fordert auch Katrin Markus von der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter (BIVA).

Prüfung der Überprüfung wäre "mutlose" Politik

Ob die Koalition auf das von den Experten vorgelegte Konzept für einen neuen Pflegebegriff zurückgreift, ist unklar. Der Koalitionsvertrag zumindest lässt dies offen. Zwar ist im Vertrag von "guten Ansätzen" die Rede. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen des Konzepts überprüft werden.

Für Kassenmann Schlenker findet diese Formulierung unbefriedigend. Das vom Expertenbeirat entwickelte Konzept sei eine "gute Grundlage" für die qualitative Weiterentwicklung der Pflegeversorgung. Wenn Union und FDP dieses Konzept nun mit einem Prüfauftrag belegen, agierten sie "mutlos". "Warum prüfen, was schon geprüft wurde?", fragt Schlenker.

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