Direkt zum Inhaltsbereich

Aus dem Koalitionsvertrag

Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf

Veröffentlicht:

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öfnungsklausel für Krankenhäuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tests für die Diagnostik

Akuter Kreuzschmerz: Tipps für ein pragmatisches Vorgehen in der Praxis

Folgen eines Trauma

PTBS-Diagnostik: Das empfiehlt die neue S3-Leitlinie

Aufgabenteilung

Wie Delegation in der Rheumatologie funktionieren kann

Lesetipps
Ins Fitnessstudie statt zum Geburtstag der Oma: Wer eine starke Verpflichtung spürt, Sport zu treiben, könnte eine Muskeldysmorphie haben.

© ME Image / Stock.adobe.com

Krafttraining bis zur Erschöpfung

„Adonis-Komplex“: Was Ärzte beim Verdacht auf Muskeldysmorphie tun können