Aus dem Koalitionsvertrag

Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf

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Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit ist ein tragendes Prinzip unserer Gesundheitsversorgung und sichert die Therapiefreiheit. Die freie Arztwahl ist dabei die Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärzten zusteht und das MVZ von Ärzten verantwortlich geführt wird.

Die Ärzte brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit. Voraussetzung ist ein einfaches Vergütungssystem, das die Leistungen abbildet.

Wir wollen die Transparenz für Ärzte sowie Versicherte erhöhen und die Kostenerstattung ausweiten. Es dürfen dem Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

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