KBV-Verträge verstauben in der Schublade

Die KBV produziert spezielle Versorgungsverträge in Serie. Doch nur wenige Kassen beißen bislang an.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Selbst knallharte Verfechter geben inzwischen zu, dass nicht alles heil ist in der Welt des Kollektivvertrags: Dieser stelle zwar nach wie vor die Grundlage für die ambulante Versorgung dar, sagt Dr. Andreas Köhler, Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Allerdings könne der Kollektivvertrag nicht ausreichend "differenzieren". Das gelte vor allem für jene Patienten, deren Erkrankung eine enge und abgestimmte Kooperation von Haus- und Fachärzten, Kliniken und Rehaeinrichtungen erforderlich macht.

Um solchen besonderen Versorgungsanforderungen gerecht zu werden, hat die KBV mit Unterstützung der 15 Kassenärztlichen Vereinigungen im April 2005 eine eigene Vertragswerkstatt gegründet. Motto der Ideenschmiede: "Besondere Lösungen für besondere Probleme". Dabei sollen auch Lösungen für Patienten gefunden, die im Wettbewerb der Kassen gemeinhin als "schlechte Risiken" gelten und deshalb im Versorgungsalltag benachteiligt sind. Lange Wartezeiten und ungenügende Diagnosen sollen durch ein koordiniertes Vorgehen wenn geht vermieden werden. Bislang hat die KBV-Vertragsrohlinge für knapp ein Dutzend ausgewählte Indikationsbereiche entwickelt. Dazu zählen unter anderem:

  • Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS/ADS;
  • Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Harninkontinenz;
  • Betreuung und Behandlung von HIV/AIDS-Patienten;
  • Betreuung und Behandlung von Patienten mit Darmkrebs;
  • Versorgung von Patienten mit Rheumatoider Arthritis;
  • Versorgung von Patienten mit neuropsychiatrischen Erkrankungen wie Depression oder Demenz.

Die KBV hat diese und weitere Vertragsentwürfe den Krankenkassen vorgestellt. An ihnen liege es nun, "die Angebote für ihre Versicherten zu nutzen", betont KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. Angebissen haben bislang aber nur wenige Krankenkassen. Zu ihnen gehört unter anderem die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen (BKK) Baden-Württemberg, die gemeinsam mit der KV Baden-Württemberg einen Vertrag zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS/ADS geschlossen hat.

Mehr als 16 000 bei der BKK versicherte Kinder und Jugendliche sind im Südwesten an AD(H)S erkrankt. Helfen soll ihnen eine koordinierte Versorgung durch AD(H)S-Teams. In diesen Teams arbeiten Kinder- und Jugendärzte, Psychiater, Psychologen sowie nicht-ärztliche Fachgruppen wie Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten eng zusammen. Rechtsgrundlage der Vereinbarung ist Paragraf 73 c SGB V, in dem die besondere ambulante fachärztliche Versorgung geregelt ist.

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