Die Praxisgebühr, das dürfte unstrittig sein, ist ein Instrument der Kofinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Es sind immerhin nahezu zehn Prozent, den die Patienten aus eigener Tasche zur ärztlichen Behandlung beisteuern. Aber: Eine steuernde Wirkung hat die Praxisgebühr heute kaum noch.