Die KBV-Vertreterversammlung hat sich gegen die direkte Übermittlung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an Arbeitgeber ausgesprochen. Die Feststellung des Arbeitgebers sei keine ärztliche Aufgabe, heißt es in einem Antrag, den die VV am Montag in Münster einstimmig angenommen hat.