Auch eine Gesellschaft, die sich über viele stille Beteiligungen finanziert, muss für falsche Aussagen, mit denen sie um Einlagen warb, gerade stehen. Die stillen Gesellschafter seien dann zur Kündigung berechtigt und müssten eine Abfindung erhalten, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Für Anleger ist dies ein Novum.