Ärzte, die eine Helferin entlassen wollen, müssen ab sofort in vielen Fällen längere Kündigungsfristen einhalten. Denn Arbeitnehmer, die mit jungen Jahren in das Erwerbsleben einsteigen, wurden bislang nach deutschem Recht unzulässig benachteiligt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er kippte damit eine Gesetzesvorschrift, die im Helferinnen-Tarif nahezu wörtlich übernommen ist.