Rabattverträge sind knapp an ihrer Stilllegung vorbeigeschrammt: Gesundheitspolitiker der Union hatten sich ursprünglich dafür ausgesprochen, das generelle Substitutionsgebot für den Apotheker bei rabattierten Festbetragsarzneien zu kippen. Im Arzneisparpaket, auf das sich die Koalition dann geeinigt hat, liest sich das anders: Rabattverträge bleiben erhalten, werden aber 'weiterentwickelt'.