Kommentar zur Fortbildung
Weder bei einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) noch bei einer Landesärztekammer darf es zugehen wie auf einem orientalischen Basar, auf dem erst einmal gefeilscht wird, bis vielleicht ein Deal zustande kommt. Das hat das Sozialgericht Marburg mit einem aktuellen Urteil nun zementiert.