Kommentar zu Selektivverträgen
      
    Selektivverträge sollen Wettbewerb ins Gesundheitswesen bringen. Deshalb lässt es aufhorchen, wenn das Bundeskartellamt bei solchen Verträgen eine Wettbewerbsbeschränkung kritisiert, wie nun in Brandenburg bei den Augenarztverträgen der AOK Nordost.